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Registrierung in Polen?

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Wir übernehmen für Sie die Versteuerung, damit sind SIE nicht mehr steuerpflichtig!
Die geforderte Registrierung von Omnibusunternehmen in Polen zur Versteuerung der in Polen erbrachten Kilometerleistung hat viele Unternehmen veranlasst, Polen-Reisen vorübergehend nicht mehr anzubieten. In Zusammenarbeit mit PricewaterhouseCoopers Düsseldorf und Warschau haben wir eine Lösung erarbeitet, die den deutschen Busunternehmer von der Steuerpflicht befreit, wenn er seine Reise über uns einbucht. Wie funktioniert das?

Unser Wolff-Büro in Warschau, die Wolff Travel International Warszawa spolka z.o.o., kauft Ihnen den polnischen Streckenanteil ab und versteuert diesen mit 8 %. Damit ist Wolff Warschau steuerpflichtig, der deutsche Busunternehmer ist von der Steuerpflicht für diese Reise befreit. Alles, was wir von Ihnen brauchen, ist der Wert der in Polen gefahrenen Strecke. Das heißt, Sie nennen uns Ihren Kilometer- oder Tagespreis, die Strecke und die Fahrtage entnehmen wir dem gebuchten Programm. Über diesen steuerpflichtigen Betrag stellen Sie eine Rechnung an Wolff Warschau aus, die dann später von der Rechnung über die gebuchten Reiseleistungen (in denen auch Ihre Rechnung enthalten ist) wieder in Abzug gebracht wird.

Angenommen, Ihre Strecke in Polen geht von Stettin über Kolberg nach Danzig, weiter nach Marienburg – Masuren – Thorn – Posen zurück zum Grenzübergang, dann könnte Ihre Rechnung so aussehen:
ca. 1.500 km á 2,00 Euro (rechn. Beispiel)  3.000,00 Euro

Wolff Warschau versteuert diesen Betrag mit 8 % (=  240,00 Euro) in Polen.

Unsere Rechnung
würde dann so aussehen:
Reiseleistungen lt. Programmbeschreibung, also
Hotel, Verpflegung, Reiseleiter, Eintritte und Ihr Busanteil in Polen usw. 

11.000,00 Euro
8 % poln. Mehrwertsteuer aus 3.000,00 Euro 240,00 Euro
Bearbeitungsgebühren 100,00 Euro
Gesamtbetrag 11.340,00 Euro
./. Gutschrift für Ihren Streckenanteil in Polen
 -3.000,00 Euro
Ihr Rechnungsbetrag
8.340,00 Euro

Selbstverständlich ging unserer Lösung eine länger als ein halbes Jahr dauernde Anfrage für eine „Verbindliche Auskunft“ beim zuständigen Finanzamt 2 Warszawa voraus. Das Finanzamt hat uns die Richtigkeit unseres Verfahrens bestätigt.
Alle Nachweise und Unterlagen in polnischer und deutscher Sprache übersenden wir Ihnen mit den sonst üblichen Reiseunterlagen, um evtl. für eine Kontrolle gewappnet zu sein.
Alles klar? Wenn nicht, rufen Sie uns an: Frau Ulrike Eder gibt Ihnen gerne detailliert Auskunft.