Polen: Gesetzänderung
Sicherer Skifahren durch neues Gesetz.
Übersichtlichere Gefahrenzeichen, eine Helmpflicht für Minderjährige sowie ein Alkoholverbot auf der Piste sollen seit dem 1. Januar 2012 den Skisport in Polen noch sicherer machen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über Sicherheit und Rettungsmaßnahmen in den Bergen passierte unlängst die zweite Kammer des polnischen Parlaments, den Senat. Die Neuregelung berücksichtigt Überlegungen der beiden polnischen Bergrettungswachten GOPR und TOPR. Nach dem neuen Gesetz wird die Kategorisierung der Skipisten nach Schwierigkeitsgraden vereinfacht. Künftig gibt es nur noch drei Klassen von Abfahrtstrecken: Blau steht dann für eine leichte, Rot für eine schwere und Schwarz für eine sehr schwere Strecke. Zudem erhalten alle Pistenwegweiser zusätzliche Gefahrensymbole, die beispielsweise Aussagen über die Lawinengefährdung im betreffenden Gebiet machen. Außerdem wurde die Helmpflicht für minderjährige Ski- und Snowboardfahrer unter 16 Jahren eingeführt. Bei Verstößen dagegen müssen die Erziehungsberechtigten künftig mit einer Geldstrafe rechnen. In die Tasche greifen müssen ab Januar auch Personen, die unter sichtlichem Alkohol- oder Drogenkonsum auf die Bretter steigen. Pistenbetreiber haben zudem das Recht, sie von der Nutzung der Strecken auszuschließen. Auch die Auslastung von Abfahrtstrecken wird begrenzt, was ebenfalls die Unfallgefahren verringern soll.Quelle: tipp