Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser oberstes Ziel ist es, Sie und somit Ihre Teilnehmer mit der Reise zufrieden zu stellen. Wir möchten
daher auch für Offenheit und Klarheit der rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns sorgen
und verweisen auf die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Geschäftsbedingungen für Flug-, Fähr- und
Flussreisen nicht anwendbar sind. Die Reisebedingungen für diese Reisen gehen Ihnen auf Anfrage
oder spätestens mit unserem Angebot bzw. mit der Auftragsbestätigung zu.
1. Abschluss des Reisevertrags
Alle Angaben und Programme werden von der Wolff Ost-Reisen GmbH kostenlos und freibleibend erstellt. Nach Abgabe des schriftlichen Angebots von Seiten der Wolff Ost-Reisen GmbH (im Folgenden WOR genannt), nehmen Sie (im Folgenden Kunde genannt) Ihre Buchung innerhalb 14 Tagen vor. Maßgeblich für die Fristberechnung ist im schriftlichen Verkehr Brief-, E-Mail- oder Telefax-Datum, im fernmündlichen Verkehr das Tagesdatum des Gesprächs. Nach 14 Tagen ohne Zusage wird die Vorreservierung ohne weitere Benachrichtigung annulliert. Bei Zusage geht dem Kunden in der Regel innerhalb von 14 Tagen die Reisebestätigung zu. Bei Anfragen außerhalb der Kontingente von WOR ist mit einer längeren Bestätigungsdauer zu rechnen, so dass der Kunde mindestens 4 Wochen an die Anmeldung gebunden ist. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den WOR 10 Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist ablehnen kann.
2. Zahlung
Der Gesamtbetrag muss nach Erhalt der Rechnung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei WOR eingegangen sein. Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto an WOR. Über Sonderregelungen im Einzelfall informiert WOR mit der Zusendung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Unsere Leistungen
Die vertraglichen Leistungen von WOR richten sich nach den verbindlichen Leistungsbeschreibungen im Programm sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung. Sollten Orts- oder Hotelprospekte von der Auftragsbestätigung oder Reiseunterlagen von WOR abweichen, gelten nur die von WOR gemachten Angaben. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Kunden sind in die Reisebestätigung mit aufzunehmen. WOR übernimmt keinerlei Haftung für das Endpaket des Kunden, das aus dessen Leistungen zusammengestellt wird.
4. Preisänderungen
Preisänderungen gemäß unserer aktuellen Listenpreise, insbesondere auf Grund wirtschaftlicher Umstrukturierung und Änderung von Eigentumsverhältnissen in Osteuropa, durch unvorhergesehene Ereignisse, Wechselkursänderungen von mehr als 2 %, Treibstoffzuschläge bei Fähren und Flügen, Mehrwertsteueränderungen oder Änderungen von Saisonzeiten und Fahrplänen durch Reedereien mit den damit verbundenen Routenänderungen bleiben vorbehalten. Druck- und Rechenfehler, die im Katalog nicht mehr berichtigt werden konnten, werden im individuellen Angebot bzw. unserer Reisebestätigung korrigiert.
5. Leistungsänderungen
Notwendige Leistungsänderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere gilt auch die Unterbringung in gleichwertigen oder mehreren Hotels der gleichen Kategorie als vertragsgemäße Leistung von WOR. Bitte weisen Sie Ihre Reiseteilnehmer vor der Buchung ausdrücklich darauf hin. Ein Anspruch auf Ersatz eines Beförderungsentgelts für eventuelle Busfahrten von Hotel zu Hotel oder zu Besichtigungen besteht nicht.
6. Rücktritt durch den Kunden
Voraussetzung für die Ausübung des Rücktrittsrechts ist eine professionelle Vermarktung durch einen ordnungsgemäß arbeitenden Reisekaufmann. Die Anforderung der entsprechenden Werbeunterlagen bleibt WOR vorbehalten. Über absehbare Erfolglosigkeit des Absenders (unvorhergesehene Buchungszahlen) ist WOR rechzeitig zu informieren. Sofern lt. Angebot oder Auftragsbestätigung von WOR keine abweichenden Stornofristen angegeben sind, kann WOR bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag oder bei einer Minderung der Personenzahl folgende Rücktrittskosten zu verlangen:
48.-35. Tag vor Reisebeginn: 15 % vom Reisepreis pro Person
34.-30. Tag vor Reisebeginn: 35 % vom Reisepreis pro Person
29.-21. Tag vor Reisebeginn: 40 % vom Reisepreis pro Person
20.-16. Tag vor Reisebeginn: 50 % vom Reisepreis pro Person
15.-03. Tag vor Reisebeginn: 80 % vom Reisepreis pro Person
02. Tag vor Reisebeginn sowie no show: 100 % Reisekosten
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WOR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Rücktrittserklärungen, die bei WOR nach 14.00 Uhr eintreffen, zählen als am darauf folgenden Arbeitstag eingegangen. Beachten Sie bitte unbedingt unsere separaten Hinweise bei den einzelnen Auftragsbestätigungen, die die obige Regelung ersetzen.
7. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann WOR diese vornehmen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Die Mehrkosten für Änderungen und Umbuchungen trägt der Kunde. Unbeschadet dessen kann WOR ein Bearbeitungsgeld von 25,- Euro pro Gruppe verlangen.
8. Ersatzreisende
Der Kunde kann Ersatzreisende bis zum Reisebeginn benennen, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügen und deren Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Für die durch die Benennung von Ersatzreisenden der Firma WOR entstehenden Kosten wird ein pauschales Bearbeitungsgeld von 20,- Euro berechnet (Ausnahme Flussreisen).
9. Störung durch den Reisenden des Kunden
WOR kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende oder die Erfüllungsgehilfen des Kunden trotz Abmahnung die Reise erheblich weiter stören, so dass eine weitere Teilnahme für WOR, Kunden oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende oder der Erfüllungsgehilfe des Kunden nicht an sachlich begründete Hinweise hält. WOR steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, ungeachtet weitergehender Schadensersatzansprüche.
10. Mindestteilnehmerzahl
Sofern nicht anders aufgeführt, liegt die Mindestteilnehmerzahl für alle im Programm beschriebenen Reisen bei 20 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl vom Kunden nicht erreicht werden, so behält sich WOR Preiserhöhungen vor (Ausnahmen sind im jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung genannt).
11. Rücktritt durch WOR
WOR kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn durch seine Partner eine vorher zugesicherte Unterbringung nicht ermöglicht werden kann und eine Ersatzunterbringung nicht zu beschaffen ist. Der Kunde erhält sofort alle eingezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
12. Haftung
Gestützt auf eine 40-jährige Erfahrung mit Reisen nach Mittel- und Osteuropa, gewährleistet WOR eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Sind die von WOR überlassenen Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so sind WOR diese unverzüglich bei deren Auftreten vor Ort mitzuteilen. Unterlässt der Reisende/Kunde die Mängelanzeige, sind jegliche hieraus resultierenden Forderungen gegen WOR ausgeschlossen. Verläuft eine Reise nicht in der im Rahmen der Haftung zugesicherten Weise, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. WOR kann diese ablehnen, wenn sie einen nicht in der Relation stehenden Aufwand erfordern würde. Leistet WOR nicht innerhalb einer mit dem Kunden abgesprochenen Frist Abhilfe, kann der Reisende/Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn WOR die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden/Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende/Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht diese Frist nutzlos, so kann der Reisende/Kunde den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein berechtigtes Interesse des Reisenden/ Kunden gerechtfertigt ist. Bei berechtigter Kündigung kann WOR für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Im Fall der höheren Gewalt, des Streiks, der Aussperrung sowie anderer Arbeitskampfmaßnahmen, unvorhergesehener Leistungsunfähigkeit der Leistungsträger, staatlicher Eingriffe und sonstiger gleich schwerwiegender Gründe haftet WOR nicht. Ausgenommen sind Fälle, in denen WOR die genannten Ereignisse vorhersehen konnte oder sie ihm vorher bekannt waren.
13. Mitwirkungspflicht des Kunden und seiner Reisenden
Der Kunde und seine Reisenden sind verpflichtet, alle ihnen zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden möglichst gering zu halten.
14. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von WOR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, solange nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Bestimmungen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann WOR sich dem Kunden gegenüber darauf berufen. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen WOR aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet WOR bei Personenschäden bis 75.000,- Euro je Reisender und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise 4.000,- Euro.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber WOR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Kunde nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis WOR die Ansprüche schriftlich zurückweist. Der Kunde ist verpflichtet, auf diese Obliegenheiten seine Reisenden ausdrücklich hinzuweisen.
16. Visavorschriften
WOR weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Kunden zur Verfügung gestellten Programm oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch WOR hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht WOR ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden/Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Es gelten Ziffer 6 und 9 entsprechend. Das postalische Risiko durch zu späten Versand der Visaunterlagen oder unsachgemäßer Bearbeitung durch den Kunden liegt beim Kunden.
17. Gerichtsstand, Schriftform
Die Vertragspartner sind Vollkaufleute. Der Gerichtsstand bemisst sich ausschließlich nach dem Firmensitz von WOR , also dem Amtsgericht Cham, oder je nach Streitwertzuständigkeit dem Landgericht Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Teile dieser Bedingungen ungültig, so sind sie so zu verändern, dass sie ihren wirtschaftlichen Zweck beibehalten; alle übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt und bewirken nicht die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags. Mündliche Individualabreden erlangen nur durch schriftliche Bestätigung von WOR Gültigkeit.
Stand: 14.06.2010 · Irrtum und Änderungen vorbehalten. UST-ID-Nr. DE 811 32 14 17
Alle Angaben und Programme werden von der Wolff Ost-Reisen GmbH kostenlos und freibleibend erstellt. Nach Abgabe des schriftlichen Angebots von Seiten der Wolff Ost-Reisen GmbH (im Folgenden WOR genannt), nehmen Sie (im Folgenden Kunde genannt) Ihre Buchung innerhalb 14 Tagen vor. Maßgeblich für die Fristberechnung ist im schriftlichen Verkehr Brief-, E-Mail- oder Telefax-Datum, im fernmündlichen Verkehr das Tagesdatum des Gesprächs. Nach 14 Tagen ohne Zusage wird die Vorreservierung ohne weitere Benachrichtigung annulliert. Bei Zusage geht dem Kunden in der Regel innerhalb von 14 Tagen die Reisebestätigung zu. Bei Anfragen außerhalb der Kontingente von WOR ist mit einer längeren Bestätigungsdauer zu rechnen, so dass der Kunde mindestens 4 Wochen an die Anmeldung gebunden ist. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den WOR 10 Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist ablehnen kann.
2. Zahlung
Der Gesamtbetrag muss nach Erhalt der Rechnung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei WOR eingegangen sein. Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto an WOR. Über Sonderregelungen im Einzelfall informiert WOR mit der Zusendung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Unsere Leistungen
Die vertraglichen Leistungen von WOR richten sich nach den verbindlichen Leistungsbeschreibungen im Programm sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung. Sollten Orts- oder Hotelprospekte von der Auftragsbestätigung oder Reiseunterlagen von WOR abweichen, gelten nur die von WOR gemachten Angaben. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Kunden sind in die Reisebestätigung mit aufzunehmen. WOR übernimmt keinerlei Haftung für das Endpaket des Kunden, das aus dessen Leistungen zusammengestellt wird.
4. Preisänderungen
Preisänderungen gemäß unserer aktuellen Listenpreise, insbesondere auf Grund wirtschaftlicher Umstrukturierung und Änderung von Eigentumsverhältnissen in Osteuropa, durch unvorhergesehene Ereignisse, Wechselkursänderungen von mehr als 2 %, Treibstoffzuschläge bei Fähren und Flügen, Mehrwertsteueränderungen oder Änderungen von Saisonzeiten und Fahrplänen durch Reedereien mit den damit verbundenen Routenänderungen bleiben vorbehalten. Druck- und Rechenfehler, die im Katalog nicht mehr berichtigt werden konnten, werden im individuellen Angebot bzw. unserer Reisebestätigung korrigiert.
5. Leistungsänderungen
Notwendige Leistungsänderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere gilt auch die Unterbringung in gleichwertigen oder mehreren Hotels der gleichen Kategorie als vertragsgemäße Leistung von WOR. Bitte weisen Sie Ihre Reiseteilnehmer vor der Buchung ausdrücklich darauf hin. Ein Anspruch auf Ersatz eines Beförderungsentgelts für eventuelle Busfahrten von Hotel zu Hotel oder zu Besichtigungen besteht nicht.
6. Rücktritt durch den Kunden
Voraussetzung für die Ausübung des Rücktrittsrechts ist eine professionelle Vermarktung durch einen ordnungsgemäß arbeitenden Reisekaufmann. Die Anforderung der entsprechenden Werbeunterlagen bleibt WOR vorbehalten. Über absehbare Erfolglosigkeit des Absenders (unvorhergesehene Buchungszahlen) ist WOR rechzeitig zu informieren. Sofern lt. Angebot oder Auftragsbestätigung von WOR keine abweichenden Stornofristen angegeben sind, kann WOR bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag oder bei einer Minderung der Personenzahl folgende Rücktrittskosten zu verlangen:
48.-35. Tag vor Reisebeginn: 15 % vom Reisepreis pro Person
34.-30. Tag vor Reisebeginn: 35 % vom Reisepreis pro Person
29.-21. Tag vor Reisebeginn: 40 % vom Reisepreis pro Person
20.-16. Tag vor Reisebeginn: 50 % vom Reisepreis pro Person
15.-03. Tag vor Reisebeginn: 80 % vom Reisepreis pro Person
02. Tag vor Reisebeginn sowie no show: 100 % Reisekosten
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WOR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Rücktrittserklärungen, die bei WOR nach 14.00 Uhr eintreffen, zählen als am darauf folgenden Arbeitstag eingegangen. Beachten Sie bitte unbedingt unsere separaten Hinweise bei den einzelnen Auftragsbestätigungen, die die obige Regelung ersetzen.
7. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann WOR diese vornehmen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Die Mehrkosten für Änderungen und Umbuchungen trägt der Kunde. Unbeschadet dessen kann WOR ein Bearbeitungsgeld von 25,- Euro pro Gruppe verlangen.
8. Ersatzreisende
Der Kunde kann Ersatzreisende bis zum Reisebeginn benennen, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügen und deren Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Für die durch die Benennung von Ersatzreisenden der Firma WOR entstehenden Kosten wird ein pauschales Bearbeitungsgeld von 20,- Euro berechnet (Ausnahme Flussreisen).
9. Störung durch den Reisenden des Kunden
WOR kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende oder die Erfüllungsgehilfen des Kunden trotz Abmahnung die Reise erheblich weiter stören, so dass eine weitere Teilnahme für WOR, Kunden oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende oder der Erfüllungsgehilfe des Kunden nicht an sachlich begründete Hinweise hält. WOR steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, ungeachtet weitergehender Schadensersatzansprüche.
10. Mindestteilnehmerzahl
Sofern nicht anders aufgeführt, liegt die Mindestteilnehmerzahl für alle im Programm beschriebenen Reisen bei 20 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl vom Kunden nicht erreicht werden, so behält sich WOR Preiserhöhungen vor (Ausnahmen sind im jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung genannt).
11. Rücktritt durch WOR
WOR kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn durch seine Partner eine vorher zugesicherte Unterbringung nicht ermöglicht werden kann und eine Ersatzunterbringung nicht zu beschaffen ist. Der Kunde erhält sofort alle eingezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
12. Haftung
Gestützt auf eine 40-jährige Erfahrung mit Reisen nach Mittel- und Osteuropa, gewährleistet WOR eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Sind die von WOR überlassenen Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so sind WOR diese unverzüglich bei deren Auftreten vor Ort mitzuteilen. Unterlässt der Reisende/Kunde die Mängelanzeige, sind jegliche hieraus resultierenden Forderungen gegen WOR ausgeschlossen. Verläuft eine Reise nicht in der im Rahmen der Haftung zugesicherten Weise, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. WOR kann diese ablehnen, wenn sie einen nicht in der Relation stehenden Aufwand erfordern würde. Leistet WOR nicht innerhalb einer mit dem Kunden abgesprochenen Frist Abhilfe, kann der Reisende/Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn WOR die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden/Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende/Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht diese Frist nutzlos, so kann der Reisende/Kunde den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein berechtigtes Interesse des Reisenden/ Kunden gerechtfertigt ist. Bei berechtigter Kündigung kann WOR für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Im Fall der höheren Gewalt, des Streiks, der Aussperrung sowie anderer Arbeitskampfmaßnahmen, unvorhergesehener Leistungsunfähigkeit der Leistungsträger, staatlicher Eingriffe und sonstiger gleich schwerwiegender Gründe haftet WOR nicht. Ausgenommen sind Fälle, in denen WOR die genannten Ereignisse vorhersehen konnte oder sie ihm vorher bekannt waren.
13. Mitwirkungspflicht des Kunden und seiner Reisenden
Der Kunde und seine Reisenden sind verpflichtet, alle ihnen zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden möglichst gering zu halten.
14. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von WOR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, solange nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Bestimmungen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann WOR sich dem Kunden gegenüber darauf berufen. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen WOR aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet WOR bei Personenschäden bis 75.000,- Euro je Reisender und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise 4.000,- Euro.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber WOR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Kunde nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis WOR die Ansprüche schriftlich zurückweist. Der Kunde ist verpflichtet, auf diese Obliegenheiten seine Reisenden ausdrücklich hinzuweisen.
16. Visavorschriften
WOR weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Kunden zur Verfügung gestellten Programm oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch WOR hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht WOR ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden/Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Es gelten Ziffer 6 und 9 entsprechend. Das postalische Risiko durch zu späten Versand der Visaunterlagen oder unsachgemäßer Bearbeitung durch den Kunden liegt beim Kunden.
17. Gerichtsstand, Schriftform
Die Vertragspartner sind Vollkaufleute. Der Gerichtsstand bemisst sich ausschließlich nach dem Firmensitz von WOR , also dem Amtsgericht Cham, oder je nach Streitwertzuständigkeit dem Landgericht Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Teile dieser Bedingungen ungültig, so sind sie so zu verändern, dass sie ihren wirtschaftlichen Zweck beibehalten; alle übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt und bewirken nicht die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags. Mündliche Individualabreden erlangen nur durch schriftliche Bestätigung von WOR Gültigkeit.
Stand: 14.06.2010 · Irrtum und Änderungen vorbehalten. UST-ID-Nr. DE 811 32 14 17